Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Adresse mitzuteilen, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können. In der Regel erhalten Sie diese in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr. Sofern Sie bereits früher eine Zuwendungsbestätigung benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Bei Spenden bis € 200,00 genügt gemäß § 50 Abs. (2) Satz 1 und 2 EstDV für die Geltendmachung bei Ihrer Einkommensteuererklärung der Zahlungsbeleg.